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Prüfungsordnung
Begleithunde Prüfung (BH)
Allgemeine Bestimmungen:
Zugelassen sind
Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt 12 Monate. Am
Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten sondern nur ein
Werturteil "bestanden" oder "nicht bestanden" vom Leistungsrichter (LR)
bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil 1 70% der zu
erreichenden Punkte und im Teil 2 die Übungen vom LR als ausreichend
erachtet wurden. Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein
solches im Sinne der Zucht-, Zuchtschau-, Kör- oder Ausstellungsordnung
eines Mitgliedverbandes des VDH. Die Ablegung der Prüfung ist im
Wiederholungsfalle an keine Frist gebunden. Zum Bestehen der Prüfung
müssen im Teil 1 mindestens 70% erreicht werden.
* Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine:
Aus versicherungstechnischen Gründen hat
der Hundeführer (HF) während des gesamten Prüfungsablaufs eine Führleine
mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein Halsband
tragen muss. Es sind nur einreihige Gliederhalsbänder zugelassen. Das
Halsband darf nicht mit Stacheln, Krallen oder Haken versehen sein. Es
muss locker umliegen. Lederhalsbänder oder so genannte
"Zeckenhalsbänder" sind nicht zugelassen.
*
Der Hundeführer (HF) erscheint mit angeleintem Hund und meldet sich in
Grundstellung unter Nennung seines Namens und des Namens des Hundes beim
LR in sportlicher Haltung an.
* Unbefangenheitsprobe:
(z.B. Überprüfung der Tätowiernummer) Vor
der Zulassung zu einer Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer
Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Die Beurteilung erfolgt auch
während der gesamten Prüfung. Hunde, die die Unbefangenheitsprobe nicht
bestehen, sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Zeigt ein Hund,
auch wenn er die Unbefangenheitsprobe vor der Prüfung bestanden hat, im
Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung
ausschließen. Eintrag: Unbefangenheitsprobe nicht bestanden.
*
Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung.
*
Der LR gibt Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles
weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne
Anweisung des LR ausgeführt.
*
Das Loben des Hundes ist
nach jeder beendeten Übung nur in der Grundstellung erlaubt. Danach kann
der HF eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist
ein deutlicher Zeitabstand (3 Sek.) einzuhalten.
*
Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt
werden.
Teil 1:
Leinenführigkeit und Freifolge
1. Leinenführigkeit ( 15 Punkte)
Hörzeichen "Fuß", Ablauf siehe Schema der
Leinenführigkeit und Freifolge
Der Hund muss auf
das Hörzeichen "Fuß" freudig stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe
seinem HF in allen Gangarten, Wendungen und in der Gruppe aufmerksam und
dicht folgen. Bei der Leinenführigkeit ist die Leine in der linken Hand
zu halten und hat durchzuhängen. Er muss gerade neben dem HF gehen und
sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade neben den HF setzen.
Dabei hat sich der Hund ruhig und aufmerksam zu verhalten. Bei den
verschiedenen Gangarten ist darauf zu achten, dass dazwischen eine
deutliche Veränderung der Geschwindigkeit besteht: normales Gehen,
schnelles Laufen und langsames Gehen. Der Gangartwechsel vom Lauf- in
den langsamen Schritt hat ohne normale Übergangsschritte zu erfolgen.
Das Hörzeichen "Fuß" ist nur bei Antritt und bei Gangartwechsel erlaubt.
Die in der schematisch dargestellten Vorführweise angegebenen
Schrittzahlen sind Mindestanforderungen.
* Gruppe: Das
Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist jeweils in der
Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils
mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um
Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der
Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine
Wiederholung zu fordern. Das Ableinen nach der
Leinenführigkeit hat außerhalb der Gruppe in Grundstellung
zu erfolgen.
2. Freifolge ( 15 Punkte)
Hörzeichen "Fuß"
Die Freifolge des
Hundes beginnt mit der Gruppenarbeit. Nach dem Verlassen der Gruppe in
Freifolge ist eine erneute Grundstellung einzunehmen. Danach folgt
erneut der Ablauf nach o.g. Schema (außer der Gruppe) in Freifolge.
*
Schussabgabe: Die Schussabgabe erfolgt während der Freifolge
auf der ersten Geraden. Es werden 2 Schüsse (Kal. 6 mm) in einem
Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben. Der 1. Schuss hat in einer
Entfernung von ca. 15 Schritten zu erfolgen. In Zweifelsfällen ist der
LR verpflichtet, die Schussgleichgültigkeit in der Art festzustellen,
dass er den HF auffordert, den Hund anzuleinen. In einer Entfernung von
ca. 15 Schritt werden durch den LR nochmals Schüsse abgegeben, wobei der
Hund an durchhängender Leine stehen muss. Zeigt sich ein Hund
schuss-scheu, so scheidet er sofort von der Prüfung aus.
3. Sitz aus der Bewegung (10
Punkte) Hörzeichen "Fuß" und
"Sitz"
Von der
Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund im
Normalschritt (NS) geradeaus. Nach 10-15 Schritt hat sich der Hund auf
das einmalige Hörzeichen "Sitz" schnell und gerade zu setzen, ohne
dass
der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Der Hund hat ruhig
zu sitzen. Nach mindestens weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen
und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf RA (Richteranweisung) geht
er HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite die
Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen sich legt oder stehen
bleibt, werden 5 Punkte abgezogen.
10-15 NS "Sitz"
mindestens 30 NS
Gst.-------------------------------X-----------------------------------------------------------------Halt
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen ( 10 Punkte)
Hörzeichen "Fuß" - "Platz" -
"Hier oder Name des Hundes" - "Fuß"
Von der
Grundstellung aus geht der HF im NS mit seinem frei bei Fuß folgenden
Hund geradeaus. Nach 10-15 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen
"Platz" schnell und gerade zu legen, ohne dass der HF seine Gangart
unterbricht oder sich umsieht. Nach mindestens weiteren 30 Schritten
bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf RA
ruft der HF seinen Hund mit dem Hörzeichen "Hier" oder mit dem Namen des
Hundes heran. Der Hund muss freudig, schnell und direkt zu seinem HF
kommen und sich dicht und gerade vor ihn setzen. Auf das Hörzeichen
"Fuß" hat der Hund schnell die Grundstellung einzunehmen. Bleibt der
Hund bei der Übung "Platz" stehen oder setzt er sich, so werden 5 Punkte
für dieses Fehlverhalten entwertet.
10-15 NS
"Platz" mindestens 30 NS
Gst.-------------------------------X-----------------------------------------------------------------Halt
5. Ablegen unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen "Platz" und "Sitz"
Zu Beginn der
Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom
LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab, und zwar ohne die
Führleine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu belassen. Der HF
entfernt sich 30 Schritte und steht mit dem Rücken zum Hund. Der HF darf
dabei den Vorführplatz nicht verlassen. Während der Ablage erfolgt
nochmals die Schußabgabe (2 Schüsse Kal. 6 mm), wie in der
Leinenführigkeit beschrieben. Der Hund hat in der gesamten Zeit ruhig
liegen zu bleiben. Auf RA tritt der HF an die rechte Seite seines
Hundes und nimmt ihn nach vorgegebenem Zeitabstand mit dem Hörzeichen
"Sitz" in die Grundstellung. Für den in der BH vorgeführten Hund ist
eine Teilbewertung bei vorzeitigem Verlassen des Ablageplatzes nicht
möglich. Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
Teil 2: Prüfung im Verkehr
Allgemeines:
Die Übungen sollen im öffentlichen Verkehrsraum (Straße, Wege oder
Plätze) mit mäßigem Verkehr durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr
darf nicht beeinträchtigt werden. Nur der zu prüfende Hund, sein
Hundeführer, der Leistungsrichter, gegebenenfalls auch der
Prüfungsleiter sind in Aktion. Alle anderen Teilnehmer halten sich mit
ihren Hunden abseits an einem geeigneten Ort auf Abruf bereit. Die
Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart
einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht
durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden. Daher
dürfen an einem Prüfungstag höchstens 15 Hunde geprüft werden. Punkte
werden für die einzelnen Übungen dieses Teils nicht vergeben. Für das
Bestehen dieses Teils ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr
bewegenden Hund maßgeblich.
1. Führigkeit und Verhalten im
Straßenverkehr:
Auf RA begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen
Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem HF in angemessener
Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender
Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleibend - willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gleichgültig
verhalten. Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden
Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Kurze Zeit später überholt den
HF ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson) auf
dem Radweg oder auf der Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen,
daß sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Im
Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Danach macht der HF kehrt,
geht auf den LR zu, bleibt bei diesem stehen, begrüßt ihn mit Handschlag
und unterhält sich mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder
sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten.
2. Verhalten des Hundes unter
erschwerten Verkehrsverhältnissen:
Auf RA bewegt sich
der HF mit seinem Hund inmitten stärkeren Passantenverkehrs. Der HF hat
zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten Mal hat sich der Hund auf
Hörzeichen zu setzen, beim zweiten Mal erhält er das Hörzeichen "Platz",
worauf er sich schnell hinzulegen und liegen zu bleiben hat. Innerhalb
dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit
außergewöhnlichen Geräuschen einzuflechten (vorüberfahrende Züge an
einer Bahnstrecke, Durchschreiten einer Unterführung, Straßenbahn usw.)
Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlichen
Geräuschen seinem HF aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen.
(Geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: Belebte Plätze,
Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe usw.)
3. Verhalten des kurzfristig im
Verkehr angeleint alleingelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren:
Auf RA begeht der
HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach
kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die
Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich
dann für 2 Minuten außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des HF
geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer
seitlichen Entfernung von etwa 5 Schritt am Prüfungshund vorbei. Der
alleingelassene Hund soll sich während der Abwesenheit des HF ruhig
verhalten. Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) soll er
ohne Angriffshandlung passieren lassen.
Anmerkung:
Es bleibt dem
amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit
jedem Hund an jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle
Prüflinge nur je eine Übung absolvieren lässt und dann den nächsten
Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.
Quelle: Prüfungsordnung des Verbandes
für das Deutsche Hundewesen (VDH)
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